Öffentlich bestellt !

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger“?

Im Gegensatz zum selbsternannten „Gutachter“ und „Sachverständiger“, der sich ohne nachgewiesene Qualifikation so nennen darf, ist der Begriff „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ durch den Gesetzgeber geschützt.

Nur dieser Personenkreis wurde durch öffentliche Selbstverwaltungsorgane des Handwerks, z. B. Innung oder Handwerkskammer, aufgrund seiner fachlichen und persönlichen Kompetenz ausgewählt, ausgebildet und geprüft. Sie haben in einem Auswahlverfahren nachgewiesen, dass sie zur Gutachtenerstellung in ihrem Sachgebiet befähigt sind und müssen ihre Qualifikation und Weiterbildung ständig nachweisen.  Sie sind Experten in ihrem Fachgebiet und entscheiden völlig neutral und unabhängig.

Für Auftraggeber sind aufgrund der Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigt“ aus der Flut von Anbietern qualifizierte Sachverständige sofort erkennbar.

Wenn Sie einen ö. b. u. v. Sachverständigen beauftragen, erhalten Sie Dienstleistungen von höchster Qualität. Ich wurde von der Handwerkskammer Thüringen-Ost als Sachverständiger im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt. Wenn ich für Sie arbeite, können Sie sich darauf verlassen, dass von mir erstellte Gutachten fachlich einwandfrei sind.